PRAXIS DR. MED. PETER FEIL   | Dr.Feil | DATENSCHUTZ | SPRECHZEITEN | KONTAKT / IMPRESSUM
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Qualifikationen:

  • Chirotherapie
  • Sportmedizin
  • Naturheilverfahren
  • Akupunktur
  • Suchtmedizin (incl. Substitution)
  • Tabakentwöhnung (Nichtraucherkurse)
  • Schmerztherapie
  • Psychosomatik
  • Psychotherapie
  • Neuraltherapie
  • Ernährnungsmedizin
  • Notfallmedizin
  • Palliativmedizin
 

Facharzt für Allgemeinmedizin

  • Praxis Feil
  • Schulstr.15
  • 79288 Gottenheim
  • T.:07665-940210
  • peter-feil(at) mixinfo.de
 
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Weiterbildungsassistent

Zugverbindung: ca. alle 30 Min. (geplant 15 min) fährt ein Zug von/nach Freiburg / Gottenheim (Fahrzeit ca. 15 Minuten).

https://www.breisgau-s-bahn.de/html/media/fahrplan.html

wir nehmen teil - Info hier  
 
   

Weiterbildungsordnung:

60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden; eine Weiterbildung bei einer/einem hausärztlich tätigen Internistin/Internisten, die/der für die ambulante hausärztliche Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin befugt ist, kann angerechnet werden.
  • müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden

können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen

80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung

   
   

Links zum Thema Weiterbildungsassistent / Quereinstieg:

>>>Meine Weiterbildungserlaubnis 2006 / 24 Monate

Richtlinie der KVBW zur Förderung der, Weiterbildung (Förderrichtlinie 2016), Erlassen durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 12. Oktober 2016, Geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 11. Juli 2018, Gültig ab 12. Juli 2018: Der Förderbetrag je besetzter Stelle nach den §§ 2 und 3 dieser Richtlinie beträgt monatlich 4.800 Euro. Wird die Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitstelle durchgeführt, verringert sich der Betrag entsprechend. Der Förderbetrag orientiert sich an der imKrankenhaus üblichen Vergütung. Grundlage ist der Tarifvertrag Ärzte des Verbandes Kommunaler Arbeitgeber (VKA), Entgeltgruppe I Mittelwert der Stufen 1 – 5 Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden liegt zugrunde. (Zitat aus Richtlinie der KVBW zur Förderung der Weiterbildung (Förderrichtlinie 2016))

 

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Praxis Dr. Peter Feil, Schulstr. 15, 79288 Gottenheim, T 07665-940210, peter-feil(at)mixinfo.de